21.03.2012
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Thema

Hilfe von Flightright

Ein Artikel von Christa und Gerhard

Es gibt nichts, was ärgerlicher ist, als Verspätungen am Flughafen. Es passiert dabei oft, dass Passagiere stundenlang am Flugplatz festsitzen. Oft hat der Passagier Pech und fühlt sich im Stich gelassen. Aber muss er sich das gefallen lassen? flug Nein! Denn es gibt dafür einen Notausgang für Passagiere, denn es kann einen zeitlich gestaffelten Schadensersatz bringen, der sich auf 250 bis 600? belaufen kann. Was viele Reisende nicht wissen ist, dass Fluggesellschaften über die Rechte aufklären müssen. So gibt es zum Beispiel ab einer zweistündigen Verspätung ein Anrecht auf kostenlose Getränke und Essen. Auch gehört die Möglichkeit zu telefonieren zu der Verspätungsentschädigung dazu. Es ist dabei auch egal ob es ein Billigflug oder ein Charterflug war. Wichtig ist es dabei nur, dass die Fluggäste einen Nachweis erbringen können, dies kann in Form neuausgestellter Bordkarten und Gepäckscheinen sein. Außerdem kann man sich eine Verspätung am Airline-Counter bestätigen lassen. Wichtig ist, dass der Anspruch immer an die Fluggesellschaft, bei der die Verspätung auftrat gerichtet werden muss. Ist der Anspruch eingereicht, muss der Erstattungsbetrag bar, per Scheck oder Überweisung in spätestens 7 Tagen beim Geschädigten eintreffen. Im Ausnahmefall und nur mit Einverständnis des Fluggastes kann die Erstattung in Form von Reisegutscheinen erfolgen. Wird die Frist nicht eingehalten, muss man sich umgehend an die Fluggesellschaft wenden. Mittlerweile gibt es schon Firmen, z.b. flightright, die ihre professionelle Hilfe anbieten. Gegen eine Provision setzen sie die Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft durch. Auf der Website von flightright gibt es dafür einen Entschädigungsrechner: Man benötigt die Flugnummer und den Abflugtag um damit den Schadensersatz zu überprüfen. Jetzt übernimmt Flightright hilft bei Flugverspätung und übernimmt für den Passagier alles weitere, setzt Rechtsansprüche gegen die Airline durch. Nur wenn eine Entschädigung erstattet wird, fällt eine Gebühr (25% des Erstattungsbetrages) an. Das Portal flightright (www.flightright.de) ist für Passagiere eine gute und schnelle Hilfe, da damit hohe Anwaltskosten vermieden werden und auch keine Rechtsstreitigkeiten mit der Fluggesellschaft ausgetragen werden muss.

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