07.12.2011
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Arbeitszimmer einrichten
Ein Artikel von H.J.Die meisten haben einen festen Arbeitsplatz in der Regel nahe dem Wohnort. Ein kleiner Teil der Arbeitnehmer jedoch verbinden die angenehme Atmosphäre und den Flair der eigenen Wohnung mit der täglichen Arbeit.
Der große Vorteil liegt auf der Hand:
Man kann sich in gewohnter Umgebung auf die Aufgaben konzentrieren. Ohne den großen Stress im Straßenverkehr auf dem Hin- und Rückweg geht man gelassener an die Arbeit und kann sich gegebenenfalls um die Versorgung der Kinder kümmern. Die Arbeitsqualität darf darunter natürlich nicht leiden.
Ein völlig blankes Arbeitszimmer entspricht aber kaum den Ansprüchen eines gesunden Menschen. Gerne bringt man einen Touch an Privatsphäre mit ein, dass man sich auch - ähnlich dem Rest der Wohnung - im Arbeitszimmer rund um wohl fühlen kann. Neben dem Schreibtisch, Bürostuhl und PC wäre beispielsweise eine kleine Sitzecke mit Sitzkissen von fashionforhome.de denkbar. Problemlos kann man so die leeren "Akkus" wieder mit neuer kreativer Energie aufladen.
Optisch ansprechend sind vor allem Schreibtische bei FASHION FOR HOME. Hier wird man schnell fündig, auch wenn man etwas Exklusiveres sucht. Von antik über rustikal bis hin zu modern ist in der Angebotspalette alles vertreten. Eine ausreichende Beleuchtung ist ebenfalls Voraussetzung für effizientes Arbeiten. Dabei gilt es zwischen indirekter (Decken- oder Wandfluter, etc.) und direkter (Einbaustrahlern an der Decke, Schreibtischleuchte, etc.) Beleuchtung zu unterscheiden. Zu dunkel bzw. zu hell sollte der Raum nicht sein. Gemäß den Richtlinien für ergonomische Arbeitsplätze müssen Beeinträchtigungen jeglicher Art vermieden werden. Auch eine gesunde und bequeme Sitzposition ist enorm wichtig, um spätere Fehlhaltungen zu vermeiden. Moderne Stühle sprechen sogar je nach Sitzhaltung ganze Muskelgruppen an und trainieren so unterbewusst die Muskulatur. Genaue Ratschläge erhält man durch fachmännische Betreuung.
Doch Vorsicht: Steuerrechtlich kann das Arbeitszimmer im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit sämtlichen Kosten für das Zimmer angesetzt werden, das zu versteuernde Einkommen senken und somit die persönliche Steuerbelastung mildern. Das Finanzamt hat die Vorgaben eines Arbeitszimmers gelindert, doch zu sehr sollte es nicht am privaten Bereich orientieren. Für nähere Infoformationen fragen Sie bitte einen Steuerfachmann, da sich in der Gesetzgebung diesbezüglich einiges ändert.


Kommentare
Diskussion zu diesem BeitragDie neuesten Beiträge:
Kieran schrieb am 13:03 Uhr 06.2.2012
Ihr habt einfach nur Lob verdient, eine unschlagbare Seite, eine Weiterempfehlung ist euch garantiert.